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RSS-FeedBei dem Erwerb von einem Edelstahlschornstein gibt es einiges zu beachten. Zwei wichtige Faktoren sind hier vor allem die Abgasabfuhr, sowie die Erwärmung des Eigenmaterials.
Um es genauer auszudrücken, geht es hier speziell um das Risiko, welches bei Brand- und Rauchentwicklung entstehen kann. Um dieses Risiko zu minimieren gibt es seitens des Staats gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorschriften, die bei der Errichtung von einem Edelstahlschornstein einzuhalten sind. Explizit zielen diese auf den Abstand zwischen dem Schornstein und umliegenden Gebäudeteilen ab.
Schornstein - vorgegebene Richtlinien
Sobald der Schornstein als freier Schlot geplant wird, verwendet man hier einen doppelwandigen Edelstahlschornstein. Dieser wird fachlich auch DW-VA-Schornstein genannt. Hier sind Mindestabstände vorgeschrieben, die dazu führen, dass eine akute Lebensgefahr ausgeschlossen werden kann. In einigen Fällen und Situationen kann es zudem dazu kommen, dass Erweiterungen gesetzlicher Richtlinien ebenfalls greifen. Diese sind Ihrem Schornsteinfegermeister allerdings bekannt bzw. sollten ihm bekannt sein.
Edelstahlschornstein: Boden- oder Wandmontage?
Sie können Edelstahlschornsteine auf Sockeln am Boden oder mithilfe von einer Wandkonsole an der Wand bzw. Mauer befestigen. Als spezielles Erfordernis kommt hier die ausreichende Distanz zur Mauer bzw. Wand ins Spiel, an welcher der Edelstahlschornstein nach oben entlanggeführt werden soll. Mindestvorgabe sind je nach Bauart und Isolierung allerdings fünf Zentimeter.
Wie verhält es sich bei Wand und Decke?
Sobald die Situation gegeben ist, dass Wände und/ oder Dach aus brennbarem Material wie zum Beispiel Holz bestehen, ist es oftmals notwendig, den geltenden Abstand zu erweitern. Bei Decken- bzw. Dachdurchführungen benötigen Sie einen Mindestabstand von 20 Zentimetern ringsum. Den exakten Abstand können Sie jederzeit dem Zulassungsbescheid entnehmen, welchen Ihnen der Hersteller auf Nachfrage vorlegen kann.
Worauf muss ich bei Fenstern und Türen achten?
Die kleinstmögliche Distanz von Ihrem Edelstahlschornstein zu Fenstern und Türen sind 20 Zentimeter. Möglicherweise kommen hier ebenfalls Erweiterungen auf Geheiß der Polizei bzw. Feuerwehr zustande. Üblicherweise müssen Sie bei Abgasanlagen mit höheren Temperaturen einen Abstand von bis zu 40 Zentimetern einhalten. Bei unseren doppelwandigen, mit einer 25mm Isolierung aus Keramikfaser versehenen, Edelstahlschornstein Modellen verhält es sich so, dass ein Abstand von 20 Zentimetern ringsum vollkommen ausreichend ist. Bei Wänden aus brennbaren Materialien verweisen wir jedoch stets darauf hin, eine Brandschutz Wanddurchführung zu wählen, welche selbstverständlich allen Richtlinien und Gesetzesvorgaben entspricht.
Relevante Abstände für den Dachbereich
Das Mündungselement, obgleich Regenhaube oder offenes Bauteil, erfordert nachfolgende Mindestabstände:
- Einen Abstand von 1,5 Metern zu seitlich befindlichen Fensteröffnungen
- Einen Abstand von 1,5 Metern zu seitlich befindlichen Gauben
- Einen Abstand von 1,5 Metern zu seitlich befindlichen Dachterrassen und Balkonen
- Einen Abstand von 1 Meter über darunterliegenden Dachöffnungen
- Einen Abstand von 1 Meter zwischen Mündungselement und der Dachdeckungsdiagonale
- Einen Abstand vom Mündungsabschluss zum Dachfirst von mindestens 40 Zentimetern
Die größtmögliche Distanz zwischen der letzten Befestigung an der Wand und dem oberen Mündungsabschluss von Ihrem Schornstein beträgt bei unseren Produkten drei Meter.