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RSS-FeedHaben Sie sich schon einmal gefragt, warum auf Ihrem Schornstein eine lange Nummer aufgedruckt bzw. eingestanzt ist? Für den Fall, dass Sie sich diese Frage eines Tages stellen, beispielsweise beim Kauf von einem Leichtbauschornstein oder einem doppelwandigen Edelstahlschornstein, bekommen Sie hier im Nachfolgenden eine Antwort.
Warum gibt es eine Kennzeichnung für Schornsteine?
Für jeden Schornstein gibt es eine Leistungserklärung des Herstellers. Diese Leistungserklärung basiert auf der technischen Dokumentation des Herstellers und soll dem Hausbesitzer mehr Sicherheit bezüglich der Qualität des Schornsteins bieten. Laut EU-Norm müssen alle Bauprodukte inklusive Schornsteine mit einer Leistungserklärung gekennzeichnet sein. Bei der Leistungserklärung handelt es sich um ein umfangreiches Dokument von bis zu drei Seiten. Um einzelne Schornsteine untereinander leichter vergleichen zu können, wurde ein einheitliches System der Klassifizierung eingeführt. Wesentliche Kriterien der Leistungserklärung werden hier in Kürzeln zusammengefasst. Dies wird nach den DIN-Vorschriften EN 1856-1/2 und EN 14891-2 geregelt.
Die Nummer auf dem Schornstein muss eine genaue Produktbezeichnung und CE-Kennzeichnung enthalten.
Ein Schornstein ohne Kennzeichnung darf laut den Landesverordnungen nicht verbaut werden.
Die Kennzeichnungsnummer ist nicht nur die Artikelbezeichnung oder die Modellnummer, sondern stellt die umfangreichere Leistungserklärung des Herstellers in Kurzform auf dem Schornstein dar.
Kennzeichnung im Detail
Die erste und zweite Stelle stehen für die Produktbezeichnung. Hier findet man die Charge, das Modell und die Serie des Schornsteins.
Die dritte Stelle steht für den Verwendungszweck.
An der vierten Stelle findet man den Namen und die Anschrift des Herstellers.
Falls diese vorhanden sind, stehen an fünfter Stelle die Kontaktdaten eines Bevollmächtigten.
Die sechste Stelle sagt aus, nach welchem festgelegten und klassifizierten System die Leistungsbeständigkeit von dem Schornstein bewertet und geprüft wurde.
Die siebte Stelle gibt die welche neutrale Zertifizierungsstelle vor Ort an, die den Schornstein im Werk kontrolliert hat.
An achter Stelle findet man die Leistungsmerkmale des Schornsteins, welche Leistung der Schornstein erbringen soll und die EU Norm, die erfüllt wird. Leistungsmerkmale wären beispielsweise die Druckfestigkeit, der Strömungswiderstand, der Wärmedurchlasswiderstand und der Korrosionswiderstand.
An neunter und letzter Stelle steht die juristisch gültige Erklärung und Unterschrift.
Beispiel ES Chimney System
System-Abgasablage ES-TL EN 1856-1 T600 N1 D V2 L50050 G50
T600 steht für eine bestimmte Temperaturklasse. G50 steht für die Rußbrandbeständigkeit. Diese bezeichnet den notwendigen Abstand zu brennbaren Werkstoffen. Die Zahl beziechnet den Abstand in Millimetern.
Unsere Edelstahlschornsteine entsprechen mit T600 der höchsten Temperaturklasse und weisen eine 25 Millimeter starke Isolierung aus Keramikfaser auf. Das verwendete Material ist V4A Edelstahl (innen) sowie V2A Edelstahl (außen).
Am 01.07.2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung (EUBauPV) in Kraft getreten. Diese gilt seitdem für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die EUBauPV löst also die zuvor gültige Bauproduktenrichtline ab. Zweck eben dieser Verordnung soll der Abbau bzw. das Eindämmen von Handelshemmnissen sein, wodurch die europäische Wirtschaft gestärkt werden soll. Einheitliche Standards in Hinblick auf Produkte und Abnahmeprüfungen sollen dafür sorgen, dass Leistungsangaben zunehmend einmütig verlaufen.
Schornstein Hersteller in der Pflicht
In der Leistungserklärung wird beschrieben, dass der Hersteller versichert, dass sein produziertes Bauprodukt, in diesem Falle der Edelstahlschornstein, die nötigen Eigenschaften mit sich bringt, die der zuvor festgelegten Leistung entsprechen. Dies geht aus der Bauproduktenverordnung 305/2011 hervor.
Gilt das auch für meinen Edelstahlschornstein?
Eine CE-Zertifizierung bzw. Kennzeichnung ist unumgänglich für eine Abnahme Ihres Schornstein durch den Schornsteinfeger. Was bedeutet CE denn eigentlich? CE stammt aus dem Französischen und bedeutet Communautés Européennes. Mit der Grundlage der Leistungserklärung erklärt sich der Hersteller von Ihrem Edelstahlschornstein verpflichtet, seine Bauprodukte mit dem CE-Siegel zu zertifizieren. Und im Umkehrschluss sagt die Kennzeichnung aus, dass für die Edelstahlschornsteine eine Leistungserklärung vorliegt.
Sowohl das CE-Zertifikat als auch die Leistungserklärung spiegeln präskriptiv bzw. normierend verschiedene Leistungseigenschaften der Produkte, bzw. in unserem Falle Edelstahlschornsteine, wider.
CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung
Mit dem CE-Zertifikat erklärt der Inverkehrbringer oder auch Hersteller bzw. Bevollmächtigte der Europäischen Union, dass, gemäß der Verordnung 765/2008, sein in den freien Verkehr gebrachtes Produkt (Edelstahlschornstein) allen geltenden Vorschriften und Anforderungen genügt. Speziell geht es hier um die Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Sagt das was über die Edelstahlschornstein Qualität aus?
Nein, im weitesten Sinne handelt es sich bei der Kennzeichnung eines Produkts mit CE um kein Qualitätssiegel. Vielmehr ist es eine Kennzeichnung, welche vom Hersteller nach seinem Ermessen aufgebracht wird. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass er als Hersteller bzw. Inverkehrbringer sich den Anforderungen an sein Produkt durchaus bewusst ist und das von ihm produzierte Bauprodukt wie beispielsweise ein Edelstahlschornstein auch diesen Anforderungen entspricht.
Wie bereits erwähnt, sind die Buchstaben CE französischer Herkunft. Bekannt waren sie um 1985 allerdings auch als Comunidad Europea, Comunità Europea oder aber Comunidade Europeia, was im Deutschen soviel hieß wie Europäische Gemeinschaft - sprich: EG. Deutschland war demnach, bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des CE-Zeichens, das einzige Land mit europäischen Harmonisierungsguidelines, in welchem die CE-Kennzeichnung zunächst als EG-Kennzeichnung bekannt war.
Und das führt zur Abnahme von meinem Schornstein?
Ein Schornstein ohne CE-Kennzeichnung wird es schwer haben, einen Schornsteinfeger zu finden, der die Abgasanlage abnimmt. Vollständig ist die Kennzeichnung allerdings auch nur dann, wenn Firmenname und die Adresse des Firmensitzes des Herstellers mit aufgeführt sind.