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RSS-FeedDie Schornsteinberechnung: Etwas Mathematik für Wärmeeffizienz und Umwelt
In der heutigen Zeit ist der Schornstein nicht nur einfach ein Rohr, das die Abgase der Heizung ins Freie leitet. Der Schornstein ist inzwischen ein elementarer Bestandteil von Heizung oder Kaminofen. Jede Heizungsanlage ist so konstruiert, dass sie möglichst effektiv arbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit Gas, Heizöl oder Holz betrieben wird. Eine optimale Verbrennung findet nur dann statt, wenn die Abgase mit einer bestimmten Geschwindigkeit sowie einer geeigneten Temperatur entweichen. Daher muss der Schornstein exakt berechnet werden.
Folgende Aspekte sind bei der Berechnung zu berücksichtigen
Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Art der Feuerstätte. Bei einem Kamin oder einem Ofen weisen die Abgase sehr hohe Temperaturen auf. Daher muss der Rauchabzug durch Edelstahlrohre erfolgen. Die Temperatur der Abgase muss so hoch sein, dass der Taupunkt nicht unterschritten wird. Dann würde sich nämlich Feuchtigkeit an der Innenseite des Rohres bilden. In Verbindung mit den Abgasen entstünde so eine aggressive Säure. Bei modernen Öl- und Gasbrennwertheizungen sind die Abgase relativ kalt. Daher findet der Rauchgasabzug meistens durch Kunststoffrohre statt. Auf jeden Fall ist aber die Länge von großer Bedeutung. Der Durchmesser ist ebenfalls wichtig. Er muss exakt auf die Länge abgestimmt sein. Zudem spielen Versatzbögen sowie andere Komponenten im Abgassystem eine wichtige Rolle bei der Berechnung. Es handelt sich um einen sehr komplexen Vorgang.
Wer berechnet den Schornstein
In der Regel erfolgt die Berechnung von der jeweiligen Heizungsfirma oder dem Edelstahlschornstein Hersteller. Die Berechnungen müssen jedoch in der Regel dem Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfügung gestellt werden. Dieser überprüft sie ganz genau. Stellt der Schornsteinfeger fest, dass die Berechnungen fehlerhaft sind, hat er sogar das Recht, die Abnahme der Abgasanlage, sprich Edelstahlschornstein, zu verweigern. Eine optimale Dimensionierung ist deshalb so wichtig, weil dadurch der Verbrennungsprozess beeinflusst wird. Das führt zu einer Verringerung der Umweltbelastung. Eine fehlerhafte Berechnung kann im schlimmsten Fall auch zu einer Kohlenmonoxidvergiftung der Hausbewohner führen. Es ist also sehr wichtig, die Berechnung gewissenhaft durchzuführen. In den meisten Fällen stehen dem Heizungsunternehmen dazu geeignete Computerprogramme zur Verfügung. Eine Berechnung ohne Computer wäre äußerst zeitaufwendig.
Vorschriften zur Berechnung beim Edelstahlschornstein
Wie in fast allen anderen Bereichen auch, gibt es gesetzliche Vorschriften bezüglich der Berechnung des Edelstahlschornsteins. Bis zum Jahre 2003 galten noch die Normen DIN 4705 sowie die DIN 18160. In der DIN 18160 wurden allgemeine Anforderungen an Schornsteine festgelegt. In der DIN 4705 gab es Festlegungen bezüglich der Länge sowie des Durchmessers. Seinerzeit konnte jeder Heizungsfachmann die erforderliche Dimension recht einfach im Kopf berechnen.
Mittlerweile gibt es für jeden Schornstein die europäische Norm EN 13384. Diese ist sehr viel umfassender ausgelegt. Darin sind sowohl die Abgastemperatur als auch die Geschwindigkeit der Abgase genau festgelegt. Zudem sind in dieser neuen Norm noch zahlreiche weitere Aspekte vorgeschrieben. Die Komplexität hat dermaßen zugenommen, dass selbst ein Fachmann dies nicht mehr ohne Hilfe des Computers berechnen kann. Der wesentliche Grund für die hohen Anforderungen an jeden neu errichteten Schornstein ist der Umweltschutz. Durch eine optimierte Verbrennung treten wesentlich weniger umweltschädliche Abgase aus. Zudem wird die eingesetzte Energie besser genutzt. Dadurch werden Ressourcen und Heizkosten gespart.
Am 01.07.2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung (EUBauPV) in Kraft getreten. Diese gilt seitdem für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die EUBauPV löst also die zuvor gültige Bauproduktenrichtline ab. Zweck eben dieser Verordnung soll der Abbau bzw. das Eindämmen von Handelshemmnissen sein, wodurch die europäische Wirtschaft gestärkt werden soll. Einheitliche Standards in Hinblick auf Produkte und Abnahmeprüfungen sollen dafür sorgen, dass Leistungsangaben zunehmend einmütig verlaufen.
Schornstein Hersteller in der Pflicht
In der Leistungserklärung wird beschrieben, dass der Hersteller versichert, dass sein produziertes Bauprodukt, in diesem Falle der Edelstahlschornstein, die nötigen Eigenschaften mit sich bringt, die der zuvor festgelegten Leistung entsprechen. Dies geht aus der Bauproduktenverordnung 305/2011 hervor.
Gilt das auch für meinen Edelstahlschornstein?
Eine CE-Zertifizierung bzw. Kennzeichnung ist unumgänglich für eine Abnahme Ihres Schornstein durch den Schornsteinfeger. Was bedeutet CE denn eigentlich? CE stammt aus dem Französischen und bedeutet Communautés Européennes. Mit der Grundlage der Leistungserklärung erklärt sich der Hersteller von Ihrem Edelstahlschornstein verpflichtet, seine Bauprodukte mit dem CE-Siegel zu zertifizieren. Und im Umkehrschluss sagt die Kennzeichnung aus, dass für die Edelstahlschornsteine eine Leistungserklärung vorliegt.
Sowohl das CE-Zertifikat als auch die Leistungserklärung spiegeln präskriptiv bzw. normierend verschiedene Leistungseigenschaften der Produkte, bzw. in unserem Falle Edelstahlschornsteine, wider.
CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung
Mit dem CE-Zertifikat erklärt der Inverkehrbringer oder auch Hersteller bzw. Bevollmächtigte der Europäischen Union, dass, gemäß der Verordnung 765/2008, sein in den freien Verkehr gebrachtes Produkt (Edelstahlschornstein) allen geltenden Vorschriften und Anforderungen genügt. Speziell geht es hier um die Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Sagt das was über die Edelstahlschornstein Qualität aus?
Nein, im weitesten Sinne handelt es sich bei der Kennzeichnung eines Produkts mit CE um kein Qualitätssiegel. Vielmehr ist es eine Kennzeichnung, welche vom Hersteller nach seinem Ermessen aufgebracht wird. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass er als Hersteller bzw. Inverkehrbringer sich den Anforderungen an sein Produkt durchaus bewusst ist und das von ihm produzierte Bauprodukt wie beispielsweise ein Edelstahlschornstein auch diesen Anforderungen entspricht.
Wie bereits erwähnt, sind die Buchstaben CE französischer Herkunft. Bekannt waren sie um 1985 allerdings auch als Comunidad Europea, Comunità Europea oder aber Comunidade Europeia, was im Deutschen soviel hieß wie Europäische Gemeinschaft - sprich: EG. Deutschland war demnach, bis zum Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des CE-Zeichens, das einzige Land mit europäischen Harmonisierungsguidelines, in welchem die CE-Kennzeichnung zunächst als EG-Kennzeichnung bekannt war.
Und das führt zur Abnahme von meinem Schornstein?
Ein Schornstein ohne CE-Kennzeichnung wird es schwer haben, einen Schornsteinfeger zu finden, der die Abgasanlage abnimmt. Vollständig ist die Kennzeichnung allerdings auch nur dann, wenn Firmenname und die Adresse des Firmensitzes des Herstellers mit aufgeführt sind.