Der Schornsteinfeger- Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Schornstein

whatsapp

WhatsApp

phone

+49 421 98985430

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

MO.-FR.

VON 8:00 BIS 17:00 UHR

Der Schornsteinfeger- Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Schornstein

Zuständigkeiten des Schornsteinfegers

In diesem Beruf ist die wichtigste Aufgabe, dass der Schornstein, egal ob im Innen- und Außenbereich, überwacht und regelmäßig gewartet wird. Das bedeutet also, dass die Reinigung der Schornsteine nicht die einzige Tätigkeit bei der Ausübung dieses Jobs ist. Weiterhin gibt es noch viele weitere Dinge in Bezug auf einen Schornstein, welche vom Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen. Darunter zählt auch, dass er den Kunden bei allen Fragen zum Thema des Rauchabzugs mit seiner Fachkompetenz zur Verfügung steht. Ebenso gehört auch die Beratung der Hausbesitzer zu den Aufgaben, wenn diese zum Beispiel Rat zum nachträglichen Einbau eines Kaminofens benötigen. Der Schornsteinfeger kann genau angeben, was dafür wichtig und zu beachten ist. In diesem Falle ist es unbedingt notwendig zu wissen, dass zur optimalen Nutzung einer primären Feuerungsstätte bei dem gemauerten Kamin ein zweiter Rauchabzug oder Schornstein realisiert werden muss. Dafür wird dann sehr oft ein doppelwandiger Edelstahlschornstein eingebaut. Wenn dies dann in die Tat umgesetzt wird, müssen viele gesetzliche Richtlinien eingehalten werden. Diese beinhalten nicht nur die Form, die Höhe und den Durchmesser von dem Schornstein, sondern auch noch vieles andere.

Zusammengefasst lässt sich eine Aufteilung in vier Tätigkeitsbereiche bei dem Beruf des Schornsteinfegers feststellen:

  • neutrale Beratung
  • Sicherheit
  • Umweltschutz
  • Brandschutz

Aufgaben eines Schornsteinfegers

Es gibt aber noch viele weitere sogenannte Hoheitsaufgaben, die der Schornsteinfeger auszuüben hat. Dazu gehören unter anderem die Abnahme von Feuerungsanlagen, die Führung des sogenannten Kehrbuchs, die Ausstellung von Feuerstätten Bescheinigungen und auch die regelmäßige Begutachtung und Prüfung von Feuerstätten. Pflicht ist hierbei eine Begehung und Prüfung der Feuerstätten innerhalb von sieben Jahren zweimal. Nur die zuständigen Bezirksschornsteinfeger dürfen diese Hoheitsaufgaben übernehmen. Dabei ist es völlig irrelevant von welcher Art die Feuerungsanlage ist. Die Tätigkeiten bei dem Beruf eines Schornsteinfegers zeichnen sich durch eine gewisse Vielfältigkeit aus. Hierbei geht es insbesondere um Anlagen, die dafür benötigt werden, wenn ein Rauchabzug in Betrieb genommen wird, zum Beispiel ein Edelstahlschornstein. Es ist auf jeden Fall erforderlich, dass derjenige der diesen Beruf als Fachkraft ausführt die Feuerungsanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft und die passenden Messungen durchführt. Folgende Anlagen können es zum Beispiel sein, bei denen in bestimmten Wartungsintervallen Kontrollen durchgeführt werden müssen: Pelletheizungen, Gasheizungen, gasbetriebenen Durchlauferhitzer und Ölheizungen. Nebenbei muss der Schornsteinfeger hierbei auch die Reinigung und Überprüfung des jeweiligen Schornsteins übernehmen. Das ist aber noch lange nicht alles. Weiterhin ist es wichtig, dass er Messungen durchführt, um sicher gehen zu können, dass die gesetzlichen Richtwerte auch eingehalten werden. Durch die ganzen gesetzlichen Regelungen und Auflagen ist es ein Muss, dass vor der Installation eines Edelstahlschornsteins erst der Schornsteinfeger um Rat gefragt wird. Nur so können auch die entsprechenden Voraussetzungen bei der Realisierung berücksichtigt werden. Alle Auflagen, welche hierbei beachtet werden müssen, sind abhängig von der jeweiligen Region und dem Umfeld und beinhalten Brandschutzbestimmungen, Umweltschutz und auch die Höhe, die der gewünschte Schornstein haben muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bewohner aus der Nachbarschaft nicht gestört werden durch diverse Einflüsse von dem Schornstein.

Auswirkungen bei Wegfall des Schornsteinfeger Monopols - Entstehung unabhängiger Dienstleister

Es gab ein gesetzliches Schornsteinfeger-Monopol, in dem festgehalten war, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Feuerungsanlagen und Heizsystemen nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden dürfen. Diese Regelung fiel dann am 01. Januar 2013 weg. Das bedeutet, dass jeder, der nachträglich einen Kaminofen einbauen möchte, sich an einen unabhängigen Dienstleister wenden kann um dieses Vorhaben in die Tat umsetzen zu können. Alle wichtigen und notwendigen Ausbildungen, Unterweisungen und Zertifikate, die für diese Tätigkeit unabdingbar sind, kann jeder Dienstleister ohne Probleme erwerben. Der Bezirksschornsteinfeger muss aber immer noch die endgültige Abnahme übernehmen, denn erst nach der Zustellung des Feuerstättenbescheids kann der Kaminofen mit Edelstahlschornstein in Betrieb genommen werden. Für einen reibungs- und problemlosen Ablauf und eine gute Planung ist es unbedingt notwendig, dass im Vorfeld eine fachgerechte Beratung durch einen Schornsteinfeger erfolgen muss. Nur dadurch können auch die wichtigsten Punkte in Bezug auf Brandschutz und Sicherheit berücksichtigt werden. Die Verwendung von Edelstahlschornsteinen ist nicht nur als Ergänzung von Heizsystemen möglich. Ebenso können sie als Rauchabzug für die Hauptheizquelle genutzt werden. Die Edelstahlschornsteine sind Systeme, welche aus sehr hochwertigen Materialien bestehen. Dadurch können sie mit einer extrem hohen Lebensdauer aufwarten. Weiterhin ist es möglich, dass die Schornsteinsysteme individuell an die gegebenen Anforderungen angepasst werden können. Das führt dazu, dass eine unkomplizierte und komfortable Installation gewährleistet werden kann. Sie müssen einfach nur noch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger um Rat fragen. Dieser wird Ihnen dann auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.